Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 03/2018 ORDERU – das Shopsystem ist ein Produkt der Elbwind Media GmbH & Co. KG
1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
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Die Elbwind Media GmbH & Co. KG erbringt ihre Angebote, Lieferungen und Leistungen zum oben genannten Produkt ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmen somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Der Einbeziehung von allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kunden, die unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegenstehen, wird schon jetzt widersprochen.
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Gegenstand und Vertragsgrundlage ist die Bereitstellung und Pflege des für den Vertragspartner (Kunde, Auftraggeber - nachfolgend immer als der „Vertragspartner“ bezeichnet) von Elbwind Media (nachfolgend immer als „Auftragnehmer” bezeichnet) optimierten Webshop-Systems ORDERU - das Shopsystem. Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform gem. § 126b BGB.
Der Auftragnehmer erbringt insbesondere folgende Leistungen:
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Bereitstellung des Webshop-Systems: Der Auftragnehmer stellt das Webshop-System „ORDERU – das Shopsystem“ zur Verfügung.
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Fortentwicklung des Webshop-Systems: Der Auftragnehmer entwickelt das Webshop-System in Bezug auf Qualität und Modernität fort, passt es für geänderte Anforderungen an und bearbeitet mögliche Fehler, die der Funktionsfähigkeit entgegenstehen.
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Module bzw. Vertragsinhalte: Der Auftragnehmer erbringt, je nach ausgewähltem Vertrag, die Einzel-Dienstleistungen im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses als Gesamtleistung.
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Der Abschluss des Vertrages ist nur durch Vertragspartner möglich, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und als Unternehmer im Sinne des § 14 Abs. 1 BGB anzusehen sind.
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Vertragssprache ist deutsch. Es ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.
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Der Vertragspartner kann die derzeit gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der Website unter das-shopsystem.de/vertragspartner/agb.html abrufen und ausdrucken.
2 Vertragsschluss und Ansprechpartner
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Die Präsentation des Produktes bzw. der Dienstleistung auf der Webseite stellt keinen verbindlichen Antrag auf den Abschluss eines Werkvertrages bzw. fortlaufenden Dienstvertrages dar. Vielmehr handelt es sich um eine unverbindliche Aufforderung, einen Werkvertrag bzw. fortlaufenden Dienstvertrag abzuschließen.
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Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftragnehmer ausdrücklich die Annahme des Angebots erklärt. Dazu muss der mögliche Vertragspartner zwingend eine Ausweiskopie und eine Gewerbeanmeldung bzw. einen Handelsregisterauszug vorlegen. Nach Vorlage der benötigten Unterlagen erfolgt die Annahme des Vertrages durch den Auftragnehmer mittels elektronischer Form gemäß § 126a BGB. Der Vertrag kann auch schriftlich mittels persönlicher Unterschrift zustande kommen.
3 Pflichten des Auftragnehmers
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Der Auftragnehmer hat alle vom Vertragspartner übergebenen Inhalte, Preise, Produkte und Vertriebsstellen-Konditionen nach Aufforderung in den Webshop zu integrieren. Soweit der Auftragnehmer für den Betrieb und die Pflege des Webshops oder einzelner Elemente des Produkts von Dritten hergestellte Software oder Server verwenden muss, hat er sich die Nutzungsrechte für die Software oder die Serversysteme von dem Berechtigten bzw. Inhaber einräumen zu lassen.
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Soweit nicht anders vereinbart, darf der Auftragnehmer die obliegenden Leistungen auch von Dritten als Subunternehmer erbringen lassen.
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Der Auftragnehmer räumt dem Vertragspartner ein einfaches Nutzungsrecht ein. Das einfache Nutzungsrecht gilt während der jeweiligen Vertragslaufzeit und ist auf den konkreten Umfang der vom Auftragnehmer erstellten Leistungen im Umfang des jeweiligen abgeschlossenen Vertragsinhaltes beschränkt. Das Nutzungsrecht wird ausschließlich an den Vertragspartner erteilt. Eine Weitergabe an Dritte ist dem Vertragspartner ohne vorherige Erlaubnis des Auftragnehmers untersagt.
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Im Falle der Nicht-Weiterleitung einer Bestellung unterrichtet der Auftragnehmer den Vertragspartner spätestens am jeweils folgenden Werktag (Montag bis Freitag; Samstag gilt im Sinne dieser AGB nicht als Werktag) über den Grund, die Uhrzeit und die unternommenen Maßnahmen zur Weiterleitung.
4 Pflichten des Vertragspartners
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Der Vertragspartner wirkt bei der Erbringung der Leistung durch den Auftragnehmer in der erforderlichen Weise mit und wird dem Auftragnehmer unverzüglich mit allen zugänglichen Informationen und Unterlagen versorgen, die zur Erbringung der Leistung erforderlich sind. Hierzu gehören unter anderem die Übergabe der Liefergebiete (inkl. Mindestbestellwert, Lieferkosten und ggf. weiteren Konditionen), der Speisekarte, der Produktbilder, der Öffnungszeiten und Standort-Adressdaten jeweils kopierbar und in digitaler Form.
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Der Vertragspartner trägt die vertraglich vereinbarte Vergütung.
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Der Vertragspartner hat dem Auftragnehmer die zur Durchführung der Arbeiten erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die mit dem Leistungsgegenstand zusammenwirken sollen. Dazu gehören insbesondere der Name des jeweiligen Kassensystems des Vertragspartners, ein Ansprechpartner der dem Auftragnehmer Informationen bezüglich der Schnittstellen des Kassensystems bereitstellen kann sowie im Rahmen des Vertragszeitraumes, die Faxnummer eines funktionsfähigen Faxgeräts und eine E-Mailadresse, deren empfangene Nachrichten jederzeit durch den Vertragspartner abgerufen werden können.
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Der Vertragspartner stellt dem Auftragnehmer schnellstmöglich alle inhaltlich notwendigen Unterlagen zur Verfügung, die zur Erfüllung des Vertragsinhaltes maßgeblich sind. Dazu gehören insbesondere alle erforderlichen Speisekarten, sämtliche Vorlagen bezüglich des Corporate Designs inklusive des Logos. Ebenso alle für die Leistungserfüllung relevanten Liefergebiete, die Öffnungszeiten sowie sämtliche Bilder in digitaler Form, die für den Aufbau des Shopsystems bzw. der Webseite notwendig / verwendbar sind. Werden weitere Unterlagen benötigt, lässt der Vertragspartner dem Auftragnehmer diese unverzüglich nach Nachfrage zukommen. Der Vertragspartner erklärt zudem konkludent, Inhaber bzw. Eigentümer der jeweiligen Inhalts- bzw. Bildrechte zu sein. Für Mängel, die auf vom Vertragspartner oder auf dessen Auftrag von Dritten gelieferten Inhalten beruhen, übernimmt der Auftragnehmer keine Gewährleistung.
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Der Vertragspartner hat den Auftragnehmer über die in den Webshop einzubindenden Inhalte (Texte, Bilder, Grafiken, Logos, Preise, Liefer-Konditionen, etc.) wenigstens 7 Werktage (Montag bis Freitag; Samstag gilt im Sinne dieser AGB nicht als Werktag) vor Einbindung neuer Inhalte zu informieren und diese wenigstens 2 Werktage, bei der Übertragung in Form einer Datei, oder wenigstens 5 Werktage bei der Übertragungsform als Kopie bzw. Scan, vor der Einbindung zu übergeben.
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Der Vertragspartner stellt dem Auftragnehmer eine bereits vorhandene, vom Vertragspartner zuvor kommerziell genutzte Domain zur Erstellung des Onlineshops zur Verfügung. Sollten mehrere Domains auf den bisherigen Onlineshop bzw. die Webseite des Vertragspartners verweisen, stellt der Vertragspartner die Domain zur Verfügung, die in den letzten 6 Monaten die höchste Benutzerreichweite bzw. am meisten Seitenaufrufe verzeichnete. Sollte keine Domain vorhanden sein, sorgt der Auftragnehmer, gegebenenfalls mit Unterstützung des Vertragspartners, für die Einrichtung einer solchen. In jedem genannten Fall behält der Vertragspartner die Eigentumsrechte an der jeweiligen Domain.
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Soweit erforderlich, hat der Vertragspartner Zustimmungen Dritter beizubringen. Der Vertragspartner trägt den Aufwand der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, nachträglich berichtigten oder lückenhaften Angaben vom Auftragnehmer wiederholt werden müssen oder verzögert werden. Als Aufwand im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung entstehen zu verstehen; insbesondere können auch auftragsbezogene Verwaltungskosten miteinbezogen werden.
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Der Vertragspartner hat dafür Sorge zu tragen, dass die zur Übermittlung von Bestellungen nötigen nachweisbaren elektronischen oder telekommunikativen Infrastrukturen im Betrieb vorhanden sind. Sofern möglich, wird der Vertragspartner ein Kassensystem in seinem Betrieb einrichten, über das die Bestellungen vorrangig übertragen und empfangen werden können. Sollte die Einrichtung eines Kassensystems aus technischen oder sonstigen Gründen nicht möglich sein, sorgt der Vertragspartner für die Bereitstellung von alternativen Übertragungswegen. Dazu gehören eine jederzeit abrufbare E-Mail-Adresse und/oder ein funktionstüchtiges Faxgerät sowie ein während der Öffnungszeiten durchgehend besetzter Telefonanschluss.
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Der Vertragspartner verpflichtet sich während der Öffnungszeiten über die vorhandenen Kommunikationsmittel erreichbar zu sein. Geänderte Öffnungszeiten oder Störungen der Kommunikationsmittel sind unverzüglich per E-Mail oder Telefon an den Auftragnehmer mitzuteilen. die Online-Präsenz mitsamt des Bestellsystems temporär offline schalten. Der Vertragspartner wird umgehend per E-Mail über die temporäre Abschaltung der Online-Präsenz informiert. Sobald es dem Vertragspartner wieder möglich ist Bestellungen auf einem nachweiswaren elektronischen oder telekommunikativen Weg entgegenzunehmen, werden sämtliche Online-Präsenzen umgehend, jedoch spätestens zur Ladenöffnung am Folgetag, wieder zur Verfügung gestellt. Im Falle der Nichterreichbarkeit hat der Vertragspartner anfallende Mehrkosten zu ersetzen, die dem Auftragnehmer durch die Nichterreichbarkeit entstehen.
5 Vergütung, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
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Sofern im Angebot nicht anders vereinbart, ergibt sich die Vergütung aus dem jeweils ausgewählten Leistungspaket und dem individuell abgeschlossenen Vertragsinhalt. Alle Preise gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
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Die Zahlung erfolgt per: Lastschrift
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Die monatliche Grundgebühr wird jeweils zum ersten Tag eines Kalendermonats fällig. Die Übertragungsgebühren je Bestellung werden rückwirkend zum vergangenen Monat berechnet. Die Zahlung der Gesamtgebühr wird 7 Tage nach dem jeweils 1. Tag des jeweiligen Monats fällig. Der Vertragspartner erteilt dem Auftragnehmer ein SEPA-Basis-Mandat. Der Einzug der Lastschrift erfolgt frühestens 7 Tage nach Rechnungsdatum_._ Der Vertragspartner sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Vertragspartners, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch den Auftragnehmer verursacht wurde. Der Auftragnehmer berechnet hier pauschal eine Gebühr von 8,00 Euro für jede nicht einlösbare Lastschrift.
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Sollten projektbezogene Reisekosten und Spesen (Übernachtungskosten, Bahnfahrten, Flugkosten, Taxi, öffentliche Verkehrsmittel, Mietwagen und Parkgebühren in ihrer jeweils möglichst geringsten Höhe) anfallen, wird dies dem Vertragspartner schriftlich mitgeteilt. Der Vertragspartner hat daraufhin die Möglichkeit diesen zu widersprechen oder zuzustimmen. Im Falle der Zustimmungen werden diese Kosten dem Vertragspartner vorgelegt und nach Belegen abgerechnet.
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Ist kein Kalenderdatum für Forderungen bzw. Zahlungen festgelegt, kommt der Vertragspartner grundsätzlich 30 Tage nach Fälligkeit, oder wenn der Vertragspartner eine Mahnung vom Auftragnehmer erhält, die ihn dazu auffordert, die fällige Zahlung zu begleichen, in Verzug. Gerät der Vertragspartner mit einer Forderung in Verzug, so wird dieser zur Zahlung der gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 9,00 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verpflichtet. Außerdem besteht ein Anspruch des Auftragnehmers auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40,00 Euro.
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Erbrachte Leistungen bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung im Eigentum des Auftragnehmers und dürfen solange nur mit dem Einverständnis des Auftragnehmers weiterveräußert, verpfändet oder sicherungsübereignet werden. Alle Forderungen des Vertragspartners aus einer Weiterveräußerung werden bereits jetzt zur Sicherung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung an den Auftragnehmer abgetreten. Nimmt der Vertragspartner Forderungen aus einer Weiterveräußerung in ein mit einem Dritten bestehendes Kontokorrentverhältnis auf, so gilt der jeweils abtretbare Saldo als abgetreten. Der Vertragspartner bleibt zur Einziehung dieser Forderungen berechtigt, solange er sich dem Auftragnehmer gegenüber nicht im Zahlungsverzug befindet.
6 Abnahme
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Der Vertragspartner hat das Arbeitsergebnis unverzüglich, nach Prüfung der wesentlichen Vertragsgemäßheit durch entsprechende Funktionstests abzunehmen und dies in Textform gem. § 126b BGB zu erklären. Das Arbeitsergebnis gilt mit Ablauf von 5 Werktagen (Montag bis Freitag; Samstag gilt im Sinne dieser AGB nicht als Werktag) als konkludent abgenommen, wenn der Vertragspartner nicht alle Gründe für die Verweigerung der Abnahme in Textform darlegt.
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Die Vertragslaufzeit beginnt, wenn nicht anders vereinbart, vier Wochen nach Unterschrift des Vertrages. Sollte ein bestimmter Tag zur Bereitstellung der Dienste und Produkte zwischen Vertragspartner und Auftragnehmer vereinbart worden sein, beginnt die Vertragslaufzeit zu diesem Zeitpunkt. Die Bereitstellung von Apps in den jeweiligen App-Stores (z.B. Google Play Store, Apple App Store) unterliegt den vertraglichen Bedingungen der jeweiligen Vertriebsstelle bzw. Unternehmen. Die zeitliche Bereitstellung und Verfügbarkeit von Apps ist deshalb immer unabhängig vom Beginn der Vertragslaufzeit.
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Bestehen wesentliche Abweichungen von den vertraglich vereinbarten Anforderungen, so hat der Auftragnehmer diese Abweichungen in angemessener Frist zu beseitigen. Danach stellt der Auftragnehmer dem Vertragspartner das Arbeitsergebnis zur erneuten Abnahme bereit. Bleibt die Funktionsprüfung wiederholt erfolglos, obwohl der Vertragspartner die ihm obliegende Mitwirkung ordnungsgemäß erbracht hat, kann der Vertragspartner dem Auftragnehmer eine angemessene Nachfrist mit der Erklärung setzen, dass er nach Ablauf dieser Frist nach den gesetzlichen Bestimmungen entweder Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangt oder die Annahme der Leistung ablehnen wird.
7 Gewährleistung
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Bei Mangelhaftigkeit der Leistung stehen dem Vertragspartner grundsätzlich die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.
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Der Auftragnehmer kann bei Bestellungen durch Kunden des Vertragspartners nicht prüfen, ob eine Bestellung vom Besteller mit einem Vorbehalt i.S.d. § 116 BGB abgegeben wurde. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung oder Gewährleistung bezüglich dieser Art von Bestellungen.
8 Vertragslaufzeit und Kündigung
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Es gilt die im Angebot vereinbarte Mindestvertragslaufzeit und Vertragsverlängerung.
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Der Vertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende von jeder Vertragspartei ordentlich gekündigt werden.
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Die Parteien sind berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn die Parteien nachhaltig gegen ihre Pflichten aus § 2 und § 3 des Vertragsverhältnisses verstoßen.
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Erfolgt seitens des Vertragspartners eine Kündigung vor Ende der Vertragslaufzeit, die nicht auf einem wichtigen Grund basiert, so hat der Vertragspartner die Grundgebühr für die verbleibenden Monate sowie einen noch zu ermittelnden Betrag bezüglich der potentiell folgenden Bestellungen für die ausstehenden Monate der Vertragslaufzeit zu tragen. Dieser Betrag wird aus den bisherigen monatlichen eingegangenen Bestellungen als Durchschnittswert ermittelt und zu einer Gesamtsumme addiert. Die genannten Beträge sind als Gesamtsumme zu begleichen. Dieser Gesamtbetrag wird mit Vertragsbeendigung fällig und ist spätestens vier Wochen nach der wirksamen Kündigung zu begleichen. Liegt ein Härtefall vor, kann der zu zahlende Mehraufwand auf mindestens 30 % des noch zu zahlenden Entgeltes im Rahmen der restlichen Vertragslaufzeit reduziert werden, einschließlich der fiktiven Gesamtsumme der zu erwartenden Bestelllungen während der restlichen Vertragslaufzeit. Ein Härtefall liegt vor, wenn außergewöhnliche, schwerwiegende, atypische und nicht selbstverschuldete Umstände gegeben sind, die eine Kündigung des Vertragsverhältnisses rechtfertigen. Eine Geschäftsaufgabe bzw. Insolvenz oder andere geschäftliche finanziellen Schwierigkeiten im Zusammenhang mit dem wirtschaftlichen Betrieb bzw. der Firma des Vertragspartners gelten hierbei nicht als unverschuldeter Umstand. Ein Härtefall muss faktisch nachvollziehbar in Textform gem. § 126b BGB begründet werden und bedarf des Nachweises gegenüber dem Auftragnehmer.
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Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform gem. § 126b BGB.
9 Haftung
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Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für sich oder einen Erfüllungsgehilfen bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen.
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Im Übrigen gilt folgende beschränkte Haftung: Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht haftet der Auftragnehmer für sich oder einen Erfüllungsgehilfen nur für solche typischen Schäden, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbar waren.
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Für die vom Vertragspartner gelieferten Inhalte übernimmt der Auftragnehmer nicht die inhaltliche Verantwortung. Für den Auftragnehmer besteht keine Pflicht, die gelieferten Inhalte auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen.
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Sollten die vom Vertragspartner gelieferten Inhalte Rechtsverstöße enthalten, so stellt er den Auftragnehmer von sämtlichen hieraus resultierenden Ansprüchen frei und trägt die daraus resultierenden Kosten. Hiervon werden auch die Kosten für die Rechtsverteidigung erfasst.
10 Schlussbestimmungen
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Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.
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Auf diesen Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar unter Ausschluss der Bestimmungen der United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG, „UN- Kaufrecht“).
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Bei Vertragspartnern, die Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen sind, ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers – Hamburg - Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem oder anderen Verträgen.